AGBs der Hundeschule 4Pfotengang

Bianca Rottmann – 4Pfotenspaß

§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Kurse, Lehrgänge, Workshops,
Seminare und Veranstaltungen für Hundehalter und ihre Hunde, welche
durch die Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann - 4Pfotenspaß
angeboten werden.
Dem Vertragsbeginn geht ein Informations- und Kennenlerngespräch voraus,
außer bei Seminaren und Workshops. Die Hundeschule gibt dem Kunden
lediglich Handlungsvorschläge und schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen
bestimmter Ziele.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg
maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in
und von dem teilnehmenden Hund abhängt.

§2 Teilnahmevoraussetzung
Es können nur Hunde an den Angeboten der Hundeschule 4Pfotengang
Bianca Rottmann - 4Pfotenspaß teilnehmen, die ordnungsgemäß behördlich
angemeldet sind und über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen)
mit umfassenden Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum
Nachweis benötigt.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige
Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist
bei der ersten Stunde vorzulegen.
Die Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann – 4Pfotenspaß behält sich
vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

§3 Teilnahmeausschluss
Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an den Angeboten
teilnehmen. Eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche
Einschränkungen, Läufigkeit des Hundes, sowie Verhaltensauffälligkeiten des
Hundes, insbesondere bei aggressiven oder ängstlichen Verhaltensweisen
gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen,
Beißvorfälle in der Vergangenheit) sind dem Trainer vor Ausbildungsbeginn
unaufgefordert mitzuteilen.
Läufige Hündinnen sind - nach Absprache - außer während der Stehtage
erlaubt.
Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten führt ebenfalls zum Ausschluss
des Kurses. Die Verwendung von Würgehalsbändern, Stachelhalsbändern
sowie Stromreizgeräten ist für mich nicht vertretbar und führt daher zum
sofortigen Ausschluss.
Entstandene Schäden sind zu ersetzen. Eine Rückzahlungspflicht seitens der
Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann – 4Pfotenspaß der Kursgebühr
besteht in diesem Falle nicht.

§4 Vertrag/Anmeldung
Anmelden können sich ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige
natürliche Personen.
Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder E-Mail erfolgen. Mit
der Anmeldung werden unsere AGB anerkannt.
Voranmeldungen bei Kursen/Seminaren werden erst wirksam, wenn der
Teilnehmer/-in schriftlich (Anmeldeformular per E-Mail oder Brief) dies
mitgeteilt hat.
Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch eine
telefonische Terminvereinbarung erkennt der Teilnehmer/-in die allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz/
Kontaktaufnahme der Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann –
4Pfotenspaß an. Die Anmeldung ist somit verbindlich.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt,
der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule 4Pfotengang
Bianca Rottmann – 4Pfotenspaß zustande und bedarf keiner bestimmten
Form.
Der Vertrag für Einzelstunden (einzeln oder Pakete) wird in der
Anamnesestunde vom Hundehalter unterschrieben und ist somit verbindlich.

§5 Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung für Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen ist
die Zahlung der Gebühr fällig. Alle Gebühren sind auf der
Internetseite www.4pfotengang.com einsehbar. Die Zahlung hat sofort bzw.
zwei Wochen vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn ohne Abzug auf das
angegebene Konto oder bar zu erfolgen.
Mit der Anmeldung für Einzelstunden hat die Zahlung der Gebühr direkt nach
der Veranstaltung/Leistung sofort ohne Abzug in bar zu erfolgen.

§6 Rücktritt durch den Teilnehmer von Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung/Leistung
zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der
Leistung gilt nicht als Rücktritt.
Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann die
Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann – 4Pfotenspaß ohne weiteren
Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:
• Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 30% des
Teilnahmebeitrages
• Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 50% des
Teilnahmebeitrages
• Bei Rücktritt ab 1 Woche vor Beginn bzw. Abbruch der
Veranstaltung/Leistung 100% des Teilnahmebeitrages
• Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§7 Absagen von Einzelstunden und festen Gruppenstunden
Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs- und
Leistungsbeginn per Telefon, SMS oder E-Mail stattfinden. Erfolgt dies nicht
oder später, wird die jeweilige Veranstaltungs-/Leistungsgebühr in voller Höhe
berechnet.
Diese Regelung gilt auch für alle Hunde wie in §3 beschrieben.
Für Einzelstunden wird der halbe Einzelstundenpreis berechnet.

§8 Rücktritt durch die Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann – 4Pfotenspaß
Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters, schlechtem
Wetters oder aus Gründen höherer Gewalt können
Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen
Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl
durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller
Höhe erstattet.
Falls aus oben genannten Gründen Einzelstunden und feste Gruppenstunden
abgesagt oder verschoben werden müssen, steht es dem Teilnehmer frei
einen Alternativtermin innerhalb der nächsten 3 Wochen wahrzunehmen. Bei
Nichtteilnahme an einem Alternativtermin besteht kein Recht auf
Rückzahlung der Kursgebühr.
Der Rücktritt durch die Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann –
4Pfotenspaß erfolgt mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs-
/Leistungsbeginn.
Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule 4Pfotengang Bianca
Rottmann – 4Pfotenspaß sind ausgeschlossen.
Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen
des Kursleiters, so kann die Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann –
4Pfotenspaß, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.

§9 Haftung
Die Haftung der Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann – 4Pfotenspaß,
sowie deren Inhaberin Bianca Rottmann für vertragliche Pflichtverletzungen
sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese
Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das
heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie
dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule
für jeden Grad des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund,
auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem
Schulungsgelände befindet.
Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den
teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des
Kunden bestehen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten der
Hundeschule 4Pfotengang Bianca Rottmann – 4Pfotenspaß, erfolgt
ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Die Inhaberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder
deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die
sie selbst oder ihr Hund(e) verursachen. In der Regel nimmt der Hundehalter
selbst an der Veranstaltung teil. Er ist auch während des Unterrichts
verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Nebenbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige
Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart,
welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem
entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGBs vernünftigerweise
vereinbart worden wäre. Angewendet wird deutsches Recht.

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